Vorbereitungen der Strukturfondsförderperiode nach 2013
Die Vorbereitung der Strukturfondsförderperiode nach 2013 hat begonnen, derzeit werden die Grundlagen für die nächste Programmperiode der Strukturfondsförderung gelegt. Als Mitglied des EU-Netzwerks "Community of Practice on Gender Mainstreaming" unterstützt die Agentur für Gleichstellung im ESF die Bemühungen, Gleichstellung und Gender Mainstreaming in der neuen ESF-Periode zu verankern.
Hier finden Sie einen Überblick über den Prozess und die bereits erfolgten Weichenstellungen, Dokumente zur Vorbereitung der kommenden Strukturfondsperiode sowie Hinweise zum Stand der Integration von Gleichstellung und Gender Mainstreaming.
- 5. Kohäsionsbericht
- Strategie EU2020
- Integrierte und beschäftigungspolitische Leitlinien
- Strukturfondsverordnungen
- EU-Gleichstellungsstrategie 2010-2015
5. Kohäsionsbericht
Die Basis der EU-Strukturfondsförderung ist die europäische Struktur- und Kohäsionspolitik – mit derzeit etwa einem Drittel des EU-Budgets einer der zentralen Politikbereiche der Europäischen Union. Diese im Jahr 1986 in der
Einheitlichen Akte verankerte Gemeinschaftspolitik dient der Festigung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts und zielt insbesondere darauf ab, wirtschaftlich schwächere Regionen dabei zu unterstützen, Anschluss an die allgemeine Wirtschaftsentwicklung zu halten.
Im November 2010 wurde der
5. Kohäsionsbericht der EU-Kommission mit Empfehlungen für die kommende Strukturfondsperiode ab 2014 vorgelegt. Im Rahmen eines
Konsultationsverfahrens konnten die Mitgliedsstaaten und Regionen, aber auch EU-weite Nichtregierungsorganisationen (NGO) und Lobby-Organisationen Kommentare dazu bei der Kommission einreichen, die in den finalen Bericht integriert werden.
Die
Community of Practice on Gender Mainstreaming hat einen
Kommentar zur Integration von Gleichstellung und Gender Mainstreaming in den Kohäsionsbericht verfasst, der den marginalen Stellenwert des gleichstellungspolitischen Ansatzes der EU im Kohäsionsreport, den nahezu ausschließlichen Bezug auf das Erreichen der 60 Prozent-Beschäftigungsquote von Frauen (Lissabon-Ziel) und das Fehlen jeglicher Verbindung zur
Gleichstellungsstrategie der EU aufzeigt.
Links und Downloads:
5. Kohäsionsbericht der EU-Kommission
Statement der CoP on GM zum 5. Kohäsionsbericht
Strategie 2020
Bereits im Juni 2010 hat der Europäische Rat die
Europa 2020-Strategie verabschiedet. Sie folgt der von 2000-2010 umgesetzten Lissabon-Strategie und bildet den strategischen Rahmen für die kommende Strukturfondsperiode. Die dort festgelegten Leitinitiativen ("Flagship Initiatives") sind:
- Digitale Agenda
- Innovationsunion
- Jugend in Bewegung
- Ressourcenschonendes Europa
- Neue Industriepolitik
- Agenda für neue Kompetenzen und neue Beschäftigungsmöglichkeiten
- Plattform gegen Armut
Handlungsleitend sind fünf gemeinsame Kernziele, die die Mitgliedstaaten in nationale Ziele übersetzen:
- Förderung der Beschäftigung: Erhöhung der Beschäftigungsquote der 20- bis 64-jährigen Bevölkerung auf 75 Prozent.
- Verbesserung der Bedingungen für Innovation, Forschung und Entwicklung: 3 Prozent des Bruttoinlandsproduktes (BIP) der EU sollten für Forschung & Entwicklung aufgewendet werden.
- Erreichung der Klimaschutz- und Energieziele: Die „20/20/20“-Klimaschutz-/Energie-Ziele sollten erreicht werden (einschließlich einer Erhöhung des Emissionsreduktionsziels auf 30 Prozent, falls die entsprechenden Bedingungen erfüllt sind).
- Verbesserung des Bildungsniveaus: Der Anteil der Schulabbrecher/innen soll auf unter 10 Prozent abgesenkt werden und mindestens 40 Prozent der 30- bis 40-Jährigen sollten einen Hochschulabschluss oder einen vergleichbaren Abschluss haben.
- Förderung der sozialen Eingliederung insbesondere durch die Verminderung der Armut: Die Zahl der armutsgefährdeten Personen soll um 20 Millionen gesenkt werden.
Die CoP on GM hat ein
Statement zur Europa 2020-Strategie veröffentlicht und darin auf das Fehlen einer kohärenten Gleichstellungsstrategie in allen angesprochenen Politikbereichen hingewiesen.
Links und Downloads:
Statement der CoP on GM zur EU2020
Bericht Gleichstellungsindikatoren EU2020
Integrierte und beschäftigungspolitische Leitlinien
Die Strategie EU2020 wird in den integrierten Leitlinien zu den Grundzügen der Wirtschaftspolitik sowie den Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen als zwei verschiedene – jedoch eng miteinander verbundene – Rechtsinstrumente ausformuliert:
- Teil I der integrierten Leitlinien zu Europa 2020 als Empfehlung des Rates über die
Grundzüge der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Union. - Teil II der integrierten Leitlinien zu Europa 2020 als Beschluss des Rates über
Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten.
Während Teil I zu den Grundzügen der Wirtschaftspolitik keinerlei Bezug zu Gleichstellung und Gender Mainstreaming erkennen lässt, ist in den Beschäftigungspolitischen Leitlinien 2010-2014 vom Oktober 2010 festgehalten: „Eine deutliche Gleichstellungskomponente, die in alle relevanten Politikbereiche einfließt, ist daher entscheidend für die Umsetzung sämtlicher Aspekte der Leitlinien in den Mitgliedstaaten.“ (
S. 6)
Als gleichstellungspolitische Handlungsschwerpunkte sind in den Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten die Erhöhung der Beschäftigungsquote von Frauen und Männern (LL 7), der Abbau von Segmentierung des Arbeitsmarktes, Nichterwerbstätigkeit und Ungleichbehandlung von Männern und Frauen (LL 7), gleiche Entlohnung (LL 7), Vereinbarkeit von Beruf und Familie (LL7), die Überwindung von Geschlechterstereotypen (LL 8), die Förderung von Frauen im wissenschaftlichen, mathematischen und technischen Bereich (LL 8) sowie die besondere Berücksichtigung von Frauen bei der Bekämpfung von Ausgrenzung und Armut (LL 10) genannt.
Es fehlt jedoch das in der EU-Gleichstellungsstrategie betonte Ziel der ökonomischen Unabhängigkeit von Frauen und Männern sowie eine kohärente Integration des gleichstellungspolitischen dualen Ansatzes als wichtiger Anknüpfungspunkt für den Transfer in die Nachfolgedokumente (Strukturfondsverordnungen, Nationaler Strategischer Rahmenplan und nationale/regionale Operationelle Programme).
Die CoP on GM hat ein
Positionspapier verfasst, in dem die Notwendigkeit einer kohärenten Integration des dualen EU-Gleichstellungsansatzes und dessen konsequente Umsetzung in allen Kohäsionspolitiken betont wird.
Links und Downloads:
Beschluss des Rates über Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten
Strukturfondsverordnungen
Die Umsetzung der Strukturfonds – die wichtigsten Instrumente zur Durchführung der EU-Kohäsionspolitik – wird durch die Strukturfondsverordnungen geregelt. Anfang Oktober 2011 hat die EU-Kommission die
Entwürfe der neuen Strukturfondsverordnungen für die kommende Förderperiode veröffentlicht. Wichtiger Meilenstein in der Vorbereitung der Strukturfondsförderung ab 2014 ist der nächste
Mehrjährige Finanzrahmen (MFR), da die Strukturfonds Teil des EU-Budgets von 2014-2020 sind. Der Beginn der Verhandlungen des Europäischen Parlaments und des Rates über Budget und Verordnungen ist für Oktober 2011 vorgesehen, deren endgültige Annahme für Ende 2012.
Die verbindlichen Regularien der Kommission umfassen:
- eine übergeordnete Verordnung für die GSR-Fonds („Vorschlag für eine Verordnung mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds“, nachfolgend GSR-Fonds genannt, da für sie ein Gemeinsamer Strategischer Rahmen entwickelt werden wird),
- drei gesonderte Verordnungen für den EFRE, den ESF und den Kohäsionsfonds sowie zwei weitere Verordnungen für das Ziel „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ und für den „Europäischen Verbund für territoriale Zusammenarbeit“.
Im
Entwurf der übergeordneten Verordnung für die GSR-Fonds 2014+ ist die Gleichstellung von Frauen und Männern wesentlich stärker verankert als in der für die derzeitige Strukturfondsförderperiode gültigen Allgemeinen Verordnung. So wird z. B. festgelegt, dass der
künftige „Gemeinsame Strategische Rahmen für die Fonds“ die Gleichstellung von Frauen und Männern als allgemeinen Grundsatz enthalten muss. Dies gilt auch für den Partnerschaftsvertrag, der zukünftig zwischen den Mitgliedsstaaten und der EU-Kommission abgeschlossen und den
Nationalen Strategischen Rahmenplan (NSRP) ersetzen wird.
Ein weiterer Ansatzpunkt für eine stärkere Gleichstellungsorientierung der Strukturfonds 2014+ bietet die Anforderung, Gleichstellung bei der Fondsausrichtung stärker in den Kontext des wirtschaftlichen, territorialen und sozialen Zusammenhalts zu rücken. Nicht zuletzt sollen Monitoring und Evaluation (Ex-ante- und Ex-post-Evaluierung) geschlechterdifferenziert an den 11 thematischen Investitionsbereichen der übergreifenden Verordnung ausgerichtet werden.
Im Anhang IV des Verordnungsentwurfs für die GSR-Fonds wird erläutert, wie die Gleichstellungsstrategie der Fondsplanung zu gestalten ist. Auch wird für die Ex-ante-Evaluierung eine geschlechterdifferenzierte Datenerhebung gefordert.
In Übereinstimmung mit dem Entwurf für die GSR-Fondsverordnung bietet der
Entwurf der ESF-Verordnung eine gute Basis für die durchgängige Verankerung der Gleichstellungsperspektive in allen Schritten der Planung, Durchführung, des Monitoring sowie der Evaluation des ESF. In Artikel 7 heißt es:
„Die Mitgliedstaaten und die Kommission fördern die Gleichstellung von Frauen und Männern durch eine durchgängige Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts gemäß Artikel 7 der Verordnung (EU) Nr. […] sowie durch besondere, gezielte Maßnahmen gemäß Artikel 3
Absatz 1 Buchstabe a Ziffer iv, die insbesondere darauf abstellen, die dauerhafte Beteiligung von Frauen am Erwerbsleben zu erhöhen und ihr berufliches Fortkommen zu verbessern, die geschlechtsspezifische Segregation auf dem Arbeitsmarkt abzubauen, Geschlechterstereotypen in der allgemeinen und beruflichen Bildung zu bekämpfen sowie die
Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben für Frauen und Männer zu fördern.“ (
Artikel 7 ESF-Verordnungsentwurf).
Mit Bezug auf die Ergebnisse der
Evaluation der EU-Kommission zur Umsetzung von Gleichstellung und Gender Mainstreaming im ESF in der derzeitigen Förderperiode wird somit auch für die nächste Förderperiode ein dualer Gleichstellungsansatz (Gender Mainstreaming und spezifische Maßnahmen) festgelegt. Außerdem werden die wesentlichen Ziele der EU-Gleichstellungsstrategie genannt, die mit dem ESF umzusetzen sind.
Die Verordnungsentwürfe werden derzeit durch den Europäischen Rat und das EU-Parlament erörtert, sie sollen bis Ende 2012 angenommen werden. Basierend auf den Entwürfen wird die EU-Kommission zu Beginn dieses Jahres Vorschläge für den Gemeinsamen Strategischen Rahmen für die Strukturfonds vorlegen, der nach einer öffentlichen Konsultation im Frühsommer 2012 verabschiedet werden soll. Es folgen die Partnerschaftsverträge und die Operationellen Programme.
Die CoP on GM hat die Entwürfe für die GSR-Fondsverordnung sowie die ESF-Verordnung aus gleichstellungspolitischer Perspektive kommentiert und in einer
Stellungnahme veröffentlicht.
Links und Downloads:
Entwürfe der Strukturfondsverordnungen für 2014-2020
Stellungnahme der CoP on GM zu den Verordnungsentwürfen
Gemeinsamer Strategische Rahmen für die Fonds
Evaluation of the European Social Fund’s support to Gender Equality
Statement der EWL zum Mehrjährigen Finanzrahmen
EU-Gleichstellungsstrategie 2010-2015
Bisher politisch und finanziell unverbunden mit der strategischen Planung der Struktur- und Kohäsionspolitik ist die im September 2010 verabschiedete neue
EU-Gleichstellungsstrategie 2010–2015.
Zwar gibt es Hinweise in der Strategie, dass der duale EU-Gleichstellungsansatz, „der sich durch die Kombination des Gender Mainstreaming (damit ist die Einbeziehung der geschlechterspezifischen Dimension in sämtliche Politikfelder gemeint) mit speziellen Maßnahmen auszeichnet“ (S. 4) sowie die geplanten Maßnahmen auch nach 2013 in allen EU-Förderprogrammen umgesetzt werden sollen und dass dies im nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen der EU sichtbar werden wird.
In den bisher vorliegenden Dokumenten zur Vorbereitung der nächsten Strukturfondsperiode finden sich jedoch nur wenige Übereinstimmungen mit den in der Strategie formulierten Zielen und Anforderungen.
Links und Downloads:
Übersicht zur EU-Gleichstellungsstrategie
Strategie für die Gleichstellung 2010-2015



