3. Planung der Umsetzungsstrategie

Mit der Umsetzungsstrategie eines ESF-geförderten Programms, die sich in der Bekanntmachung bzw. der Förderrichtlinie ausdrückt, wird festgelegt, durch welche Programmschwerpunkte und Vorhaben die Programmziele realisiert werden sollen.

Alle vorgesehenen Vorhaben, auch jene ohne Teilnehmer/innen wie etwa Vernetzungs- oder Forschungsvorhaben, sollten im Zuge dieser Planungen hinsichtlich ihrer möglichen Wirkungen auf die Gleichstellung überprüft werden (= Gleichstellungsprüfung oder Gender Impact Assessment). Dadurch wird sichergestellt, dass die festgelegten Gleichstellungsziele eines Programms erreicht werden können.

Gleichstellungsprüfung der geplanten Vorhaben

Eine Gleichstellungsprüfung ( Gender Impact Assessment) dient der Sicherstellung, dass die geplanten Vorhaben bestehende Geschlechterstrukturen nicht fortschreiben, sondern zu den festgelegten Gleichstellungszielen des Programms beitragen. Dabei werden alle vorgesehenen Vorhaben auf mögliche geschlechtsbezogene Wirkungen sowie hinsichtlich ihres Beitrags zu den Gleichstellungszielen des Programms untersucht:

  • Welche geschlechtsbezogenen Auswirkungen könnten die jeweiligen Vorhaben vor dem Hintergrund der in der Analyse identifizierten Gender-Aspekte im Interventionsfeld haben?
  • Werden durch die geplanten Programmstrategien bestehende geschlechtsbezogene Ungleichheiten im Förderbereich eher wiederholt oder werden diese eher abgebaut?
  • Enthält das Programm Vorhaben, die tendenziell eher an Männer oder eher an Frauen gerichtet sind? Ist dabei insgesamt sichergestellt, dass die in der Analyse identifizierten Problemlagen von Frauen und Männern der Zielgruppe mit den im Rahmen des Programms geplanten Vorhaben adäquat getroffen werden?
  • Tragen die geplanten Vorhaben zur Erreichung der Gleichstellungsziele des Programms bei?
  • Sind spezifische Begleitmaßnahmen zur Erreichung der Gleichstellungsziele nötig? 


Da Vorhaben erfahrungsgemäß oft vorschnell als „geschlechtsneutral“ (d.h. ohne mögliche geschlechtsspezifische Auswirkungen) angenommen werden, sollte die Bewertung eines Vorhabens als „geschlechtsneutral“ erst nach einer eingehenden Überprüfung und mit ausführlicher Begründung erfolgen.

Bei jenen Programmen, die Vorhaben mit Teilnehmer/innen fördern (z. B. Beschäftigungsprojekte, Qualifizierungsprojekte etc.), erfordert Gender Mainstreaming im Zuge der Planung der Umsetzungsstrategie eine Analyse und klare Definition der Zielgruppen nach Geschlecht. Damit soll sichergestellt werden, dass Frauen und Männer gleiche Zugangschancen haben und möglicherweise unterschiedliche Problemlagen gleichermaßen berücksichtigt werden.

Analyse und Definition der Zielgruppen

Die Analyse und Definition der Zielgruppen eines Programms nach Geschlecht soll sicherstellen, dass mögliche Barrieren bei Zugang und Teilnahme an den Vorhaben berücksichtigt und Benachteiligungen dadurch vermieden werden:

  • Wer sind die Zielgruppen? Besteht die Gefahr, dass durch bestimmte Förderkriterien bestimmte Gruppen von Frauen oder Männern (auch im Hinblick auf weitere Merkmale wie etwa Alter oder Bildungshintergrund) tendenziell ausgeschlossen werden?
    z. B. durch bestimmte formale Voraussetzungen wie Bildungsabschlüsse, Dauer der Berufstätigkeit oder Leistungsbezug
  • Gibt es an das Geschlecht gebundene (indirekte) Barrieren bei der Beteiligung an den Vorhaben?
    z. B. Mobilität, Betreuungspflichten, Berufswahlverhalten, Zugang zu Informationen und anderen Ressourcen  
  • Gibt es innerhalb der Zielgruppe Unterschiede zwischen Frauen und Männern?
    z. B. unterschiedliche Ursachen für Langzeitarbeitslosigkeit wie Alter oder Betreuungspflichten
  • Gibt es Unterschiede in den Problemlagen von Frauen und Männern, woraus spezifische Zielgruppen abzuleiten sind?
    z. B. Berufsrückkehr nach Betreuungs- oder Pflegezeit, Alleinerziehende


Quelle: GeM-PraxisHandbuch


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Zum Weiterlesen

In der Materialsammlung finden Sie Instrumente des Gender Impact Assessment.