2. Ziele

Ausgehend von übergeordneten Fachzielen und Gleichstellungszielen, z. B. im Rahmen der Vorgaben einer Ausschreibung oder Förderrichtlinie, dienen die Erkenntnisse der Gender-Analyse der Ableitung konkreter Gleichstellungsziele eines Projekts.

Im Überblick: Der gleichstellungspolitische Bezugsrahmen des ESF

Nicht jedes Projekt kann gleichermaßen zu allen Gleichstellungszielen beitragen. Hier gilt es, eine sinnvolle Zuordnung vorzunehmen: So können Projekte im Bereich der Existenzgründung sicherlich eher einen Beitrag zum Ziel der gleichen wirtschaftlichen Unabhängigkeit für Frauen und Männer leisten als zum Abbau der horizontalen Geschlechtersegregation des Arbeitsmarkts. Dies sollte jeweils aufgrund des Interventionsfeldes und der Zielgruppe(n) eines Projekts entschieden werden.

Die Übersetzung eines übergeordneten Gleichstellungsziels in konkrete und überprüfbare Handlungsziele für ein Projekt, das heißt die Operationalisierung und fachliche Übersetzung von Zielen, ist ein zentraler Schritt in der Umsetzung von Gender Mainstreaming. 

Die Gleichstellungsziele eines Projekts sollten konkret auf das jeweilige Interventionsfeld zugeschnitten formuliert werden und sich in die Zielarchitektur des Projekts einfügen. Die Schlüsselfrage lautet: Welcher Beitrag soll und kann im Rahmen der Interventionsmöglichkeiten des Projekts zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern geleistet werden?

Bei der Festlegung der Gleichstellungsziele eines Projekts sollten jeweils Wirkungsziele formuliert und daraus abgeleitet Teilhabeziele (sofern es sich um ein Projekt mit Teilnehmer/innen handelt) und Ergebnisziele konkretisiert werden:  

  • Wirkungsziele beschreiben die angestrebte Wirkung eines Projekts im Interventionsfeld. Sie sind meist nur bedingt quantifizierbar und in der Regel qualitativ formuliert. Gender Mainstreaming erfordert die Formulierung von Gleichstellungszielen als pragmatische und strategische Wirkungsziele, welche die inhaltliche Ausrichtung eines Projekts leiten können, bspw. Abbau der horizontalen oder vertikalen Segregation auf dem Arbeitsmarkt usw.
  • Ergebnisziele richten sich auf das angestrebte Ergebnis eines Projekts wie bspw. Bildungsabschlüsse oder die erfolgreiche Arbeitsmarktintegration. In gleichstellungsorientierter Hinsicht spielt hier etwa die Qualität des Bildungsabschlusses oder der Arbeitsmarktintegration (bspw. eine stabile, existenzsichernde und qualifikationsadäquate Beschäftigung) eine wichtige Rolle, weshalb Ergebnisziele auch qualitativ formuliert und nicht auf quantitative Verbleibsquoten reduziert werden sollten.
  • Teilhabeziele richten sich auf den Anteil von Frauen und Männern, die mit einem geplanten Projekt erreicht werden sollen. Ein Anteil von weiblichen und männlichen Teilnehmenden zwischen 40 und 60 Prozent gilt als ausgewogen. Gleichstellungsförderung ist jedoch nicht gleichbedeutend mit einer Quote von 50 Prozent. Teilhabeziele sollten vom Anteil in der Zielgruppe und der üblicherweise zu erwartenden Verteilung ausgehen und in Bezug dazu gleichzeitig realistisch und ambitioniert festgelegt werden. So kann z. B. bei Projekten, die erfahrungsgemäß einen Frauen- oder Männeranteil unter zehn Prozent aufweisen, der angestrebte Anteil der unterrepräsentierten Gruppe von bspw. 20 Prozent eine angemessene Zielsetzung sein.


Je konkreter die Gleichstellungsziele eines Projekts formuliert sind, desto besser lässt sich die Projektumsetzung daran ausrichten. 


Nächster Schritt: Umsetzung


Zum Weiterlesen

Methoden und Instrumente zur Umsetzung von Gender Mainstreaming finden Sie hier in der Materialsammlung.